Interim Manager, Freelancer, Berater.
Wer trägt das Ergebnis?
Manfred Buxbaum
Drei Angebote liegen auf deinem Tisch. Ein Freelancer für 900 Euro am Tag, ein Berater für 1.800 Euro, ein Interim Manager für 1.600 Euro. Alle drei sind extern, alle drei haben einen Dienstvertrag, alle drei nennen Vertrieb als Schwerpunkt. Auf dem Papier sehen sie gleich aus. In der Praxis unterscheiden sie sich in genau einer Frage: Wer trägt am Ende das Ergebnis?
Viele Geschäftsführer sortieren die drei Modelle nach Vertragsform. Das führt in die Irre. Alle drei arbeiten selbstständig, stellen Rechnungen und haben keinen Arbeitsvertrag. Der Unterschied liegt in drei Dimensionen, die in keinem Vertrag stehen müssen, aber im Alltag alles bestimmen.
Entscheidung. Wer trifft die Entscheidung, wenn ein Key Account einen Rabatt fordert? Der Freelancer bereitet die Unterlage vor. Der Berater empfiehlt eine Preislogik. Der Interim Manager entscheidet und trägt die Folgen.
Weisungsbefugnis. Wer kann dem Vertriebsteam sagen, was diese Woche Priorität hat? Der Freelancer nicht, er ist selbst ein Arbeitspaket. Der Berater auch nicht, er hat kein Team. Der Interim Manager führt, weil er die Rolle innehat.
Verantwortung. Wer steht am Quartalsende vor den Gesellschaftern, wenn die Zahl fehlt? Der Freelancer hat geliefert, was bestellt war. Der Berater hat empfohlen, was sinnvoll war. Der Interim Manager hat die Zahl verantwortet.
Diese drei Dimensionen hängen zusammen. Wer entscheidet, muss anweisen dürfen. Wer anweist, muss verantworten. Wer nur eines davon hat, ist in einer anderen Rolle.
Keine der drei Rollen ist besser. Jede ist für eine bestimmte Situation gebaut.
Der Freelancer liefert ein Arbeitspaket. Du brauchst eine CRM-Migration, eine Kampagne, eine Datenbereinigung. Der Umfang ist klar, das Ergebnis ist prüfbar, die Verantwortung dafür bleibt bei dir. Das ist der richtige Weg, wenn du weißt, was fehlt, und nur Hände brauchst.
Der Berater liefert eine Einschätzung. Du weißt nicht, ob der Vertrieb am Prozess, am Team oder am Angebot scheitert. Der Berater analysiert, bringt Außensicht, empfiehlt. Die Umsetzung liegt bei dir. Warum das sinnvoll ist und wo die Grenze liegt, habe ich im Artikel Warum operative Verantwortung den Unterschied macht beschrieben. Kurzfassung: Empfehlungsverantwortung ist ein sauberes Modell, wenn dein Team die Umsetzung stemmen kann.
Der Interim Manager liefert ein Ergebnis. Er übernimmt eine Rolle, die vakant ist oder in der Krise steckt. Er trifft Entscheidungen, führt Menschen, berichtet an Gesellschafter oder Beirat. Seine Verantwortung endet mit dem Ziel, nicht mit dem Abgabetermin.
Die Verwechslung passiert meist in eine Richtung: Ein Unternehmen bucht einen Freelancer oder Berater und erwartet Führung. Dann liegt nach acht Wochen ein sauberes Konzept vor, und niemand setzt es um. Nicht, weil die Person schlecht war. Sondern weil die Rolle nicht dafür gebaut war.
Bevor du eines der drei Angebote annimmst, beantworte diese Fragen ehrlich. Sie zeigen dir, welche Rolle du wirklich brauchst.
Wer diese Fragen sauber beantwortet, verhandelt danach über den richtigen Vertrag. Nicht umgekehrt.
Ein Punkt gehört in jeden Vergleich, weil er teuer werden kann. Je stärker eine externe Person in deinen Betrieb eingebunden ist, desto genauer schaut die Deutsche Rentenversicherung hin. Feste Arbeitszeiten, fester Arbeitsplatz, Weisungen im Detail: Das sind Merkmale abhängiger Beschäftigung. Dann drohen Nachzahlungen von Sozialabgaben, und zwar an dich als Auftraggeber.
Das betrifft alle drei Rollen, aber besonders den Freelancer, der monatelang wie ein Angestellter im Team sitzt. Beim Interim Manager sprechen meist andere Merkmale dagegen: eigenes Geschäftsrisiko, mehrere Auftraggeber über die Zeit, ein klar befristetes Mandat mit definiertem Ziel. Eine Garantie ist das nicht.
Die IHK München listet die Kriterien auf, nach denen geprüft wird. Wer sicher gehen will, nutzt das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV. Beide Seiten können es beantragen, es ist kostenlos und dauert laut Rentenversicherung im Schnitt rund drei Monate. Das Ergebnis ist verbindlich. Ich bin kein Jurist, deshalb gilt: Bei Zweifeln vor Vertragsschluss einen Fachanwalt für Sozialrecht fragen.
In meiner Zeit als Geschäftsführer eines Bildungsträgers hatte ich alle drei Rollen um mich herum. Freelancer für Kampagnen und Design. Berater hatte ich bewusst keine, weil das Urteil im Haus reichte. Und meine eigene Rolle war Interim in Reinform: volle P&L-Verantwortung, Personal, Vertrieb, Berichtspflicht gegenüber der Gruppe. Das Ergebnis dieser Rollenklarheit steht im Case zum Turnaround.
Was ich daraus gelernt habe: Die Frage „extern oder intern" ist die falsche Sortierung. Die richtige Frage lautet: Wer entscheidet, wer weist an, wer verantwortet? Wenn diese drei Antworten auf dieselbe Person zeigen, hast du eine Führungsrolle besetzt. Wenn sie auf dich zeigen, hast du Unterstützung eingekauft. Beides ist legitim. Nur die Erwartung muss zur Rolle passen.
Freelancer, Berater und Interim Manager unterscheiden sich nicht im Vertrag, sondern in der Verantwortung. Prüfe vor jeder Beauftragung, ob du Hände, Urteil oder Führung brauchst. Kläre die Weisungsfrage schriftlich und lass die Selbstständigkeit im Zweifel prüfen. Morgen kannst du damit anfangen: Nimm dein aktuelles Vorhaben und beantworte die fünf Fragen oben. Das dauert zehn Minuten und spart dir acht Wochen.
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