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Fachbeitrag07. Juli 2026· 7 min Lesezeit

Trennungsgespräch führen: Wer entlässt, trauert auch

FührungTrennungCoaching

Trennungsgespräch führen.
Wer entlässt, trauert auch

Manfred Buxbaum

Du hast entschieden. Die Trennung ist nötig, die Gründe sind sauber, der Termin steht. Und trotzdem: Die Nacht davor ist kurz, und die Wochen danach sind länger, als du erwartet hast. Ich habe Trennungen selbst ausgesprochen, in einer Krise und im Turnaround. Sie werden nicht leichter. Aber man kann sie besser führen.

Vor dem Gespräch: die Entscheidung prüfen

Ein Trennungsgespräch ist kein Verhandlungsgespräch. Wenn du hineingehst und noch offen bist, führst du das falsche Gespräch. Deshalb vorher drei Prüfungen:

Ist die Entscheidung gefallen? Schreib in drei Sätzen auf, warum die Trennung nötig ist. Ohne Adjektive, ohne Rechtfertigung. Wenn das nicht geht, bist du noch nicht so weit.

Ist die Person überrascht? Wenn ja, hast du vorher etwas versäumt: Feedback, das nie klar war, Ziele, die nie gemessen wurden. Das ändert nichts an der Entscheidung. Es ändert den Ton des Gesprächs. Du gehst mit einem eigenen Anteil hinein und solltest ihn kennen.

Ist der Rahmen geklärt? Rechtlich, finanziell, organisatorisch. Nichts untergräbt ein Gespräch so wie ein Chef, der bei der Frage nach der Abfindung ausweicht.

Rechtliche Grundzüge, die du kennen solltest

Das ist keine Rechtsberatung. Ich bin Führungskraft und Coach, kein Anwalt. Aber ein paar Grundzüge solltest du kennen, bevor du das Gespräch führst:

  • Schriftform. Eine Kündigung ist nur schriftlich wirksam, mit Unterschrift auf Papier. E-Mail oder Messenger reichen nicht (§ 623 BGB). Das Gespräch ist die Erklärung, das Dokument ist der Akt.
  • Betriebsrat. Gibt es einen, muss er vor der Kündigung angehört werden. Eine Kündigung ohne Anhörung ist unwirksam (§ 102 BetrVG).
  • Kündigungsschutz. In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten gilt das Kündigungsschutzgesetz. Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit braucht die Kündigung dann einen anerkannten Grund: betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt (§ 1 und § 23 KSchG).
  • Aufhebungsvertrag. Oft die bessere Lösung für beide Seiten. Er hat eigene Fallstricke, etwa eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Das gehört in die Hand eines Fachanwalts.

Hol dir vor jedem Trennungsgespräch arbeitsrechtlichen Rat. Das ist kein Misstrauen gegen dich selbst. Es ist Respekt vor der Person, die dir gegenübersitzt.

Das Gespräch: kurz, klar, würdevoll

Das Gespräch dauert 15 bis 20 Minuten. Nicht länger. Alles darüber wird zur Diskussion, und die Person verdient keine Diskussion über etwas, das entschieden ist.

Checkliste für das Trennungsgespräch

  1. Ort und Zeit. Ein ruhiger Raum, nicht dein Büro mit Glaswand. Wochenanfang, vormittags. Niemals Freitag um 16 Uhr, niemals vor dem Urlaub der Person.
  2. Wer dabei ist. Du als entscheidende Führungskraft und eine Person aus HR. Nicht drei gegen einen.
  3. Die Botschaft in den ersten 30 Sekunden. „Ich habe mich entschieden, unsere Zusammenarbeit zu beenden." Kein Vorgeplänkel über das Wetter oder das Quartal.
  4. Der Grund in zwei Sätzen. Ehrlich, ohne Aufzählung alter Fehler. Die Person kennt sie, wenn du deinen Job gemacht hast.
  5. Die Entscheidung ist nicht verhandelbar. Sag das, wenn die Person zu verhandeln beginnt. Ruhig, ohne Wiederholung der Gründe.
  6. Die Fakten liegen bereit. Letzter Arbeitstag, Freistellung, Abfindung, Zeugnis, Rückgabe von Geräten. Auf einem Blatt, das die Person mitnimmt.
  7. Raum für die Reaktion. Wut, Tränen, Schweigen. Alles ist normal. Du hältst es aus, ohne zu trösten und ohne zu rechtfertigen.
  8. Der nächste Schritt. Wann sprecht ihr wieder, wer meldet sich, wie kommt die Person heute nach Hause? Ein Termin in 48 Stunden für die offenen Fragen.
  9. Das Ende. Bedank dich für die Arbeit, wenn du es ehrlich meinst. Wenn nicht, lass es.

Was du nicht tust: Sätze wie „Das fällt mir auch schwer" oder „Das ist auch eine Chance für Sie". Der Satz mag stimmen. Er gehört nicht in dieses Gespräch. Deine Last ist heute nicht das Thema.

Danach: Das Team atmet nicht auf

Der häufigste Denkfehler nach einer Trennung: Das Team ist erleichtert, jetzt geht es weiter. Manchmal stimmt das für einen Tag. Dann beginnt etwas anderes.

Das US-Beratungsunternehmen Leadership IQ hat mehr als 4.000 Beschäftigte befragt, die eine Entlassungswelle im eigenen Unternehmen erlebt hatten. 74 Prozent sagten, ihre eigene Produktivität sei danach gesunken. Die häufigsten Gefühle waren Wut, Angst und Schuld. Nicht Dankbarkeit.

Das Team funktioniert, aber es atmet nicht. Es wird leiser, vorsichtiger, nimmt weniger Risiko. Das ist kein Trotz. Es ist Selbstschutz: Wer erlebt hat, dass Zugehörigkeit endlich ist, kalibriert sein Engagement neu. Ich habe das nach einem Personalschnitt in meiner Zeit als Geschäftsführer erlebt. Das Funktionieren war leicht. Das Atmen war schwer. Erst als ich beides parallel behandelt habe, den nächsten Schritt und die Verarbeitung, kam die Mannschaft zurück.

Was das praktisch heißt:

  • Informiere das Team am selben Tag. Kurz, persönlich, ohne Details zur Person. „Wir haben uns von X getrennt. Die Entscheidung habe ich getroffen. Ab morgen übernimmt Y die Aufgaben."
  • Sag, ob weitere Schnitte kommen. Wenn nein, sag es klar. Wenn du es nicht weißt, sag auch das. Die Lücke füllt sonst der Flurfunk.
  • Führe in den nächsten zwei Wochen mit jedem ein Einzelgespräch. Nicht über die Trennung. Über die Person und ihre Rolle ab jetzt.
  • Halte das Tempo aus. Die Mannschaft braucht Wochen, nicht Tage. Wer sofort das nächste Programm startet, bekommt Beteiligung, aber keine Bereitschaft.

Deine eigene Verarbeitung

Wer entlässt, trauert auch. Aber selten in einer Sprache, die ihn entlastet. Du hast alles richtig gemacht, sauber kommuniziert, Termine gehalten. Und Wochen später liegt etwas in dir ungeordnet: Schuld, Loyalität, Selbstzweifel. Manchmal auch Erleichterung, und die löst wiederum Scham aus.

Das ist normal, und es hat einen Preis, wenn du es übergehst. Die Mannschaft folgt nicht der Entscheidung. Sie folgt der Haltung, in der du die Entscheidung trägst. Wenn du sie als Pflicht abhakst, merkt das Team es, ohne es benennen zu können. Eine Entscheidung ist erst fertig, wenn sie auch innerlich verarbeitet ist.

Zwei Sätze, die gleichzeitig wahr sein dürfen: „Ich habe meinen Job gemacht." Und: „Ich trauere um Menschen, die mit mir gearbeitet haben." Die meisten Geschäftsführer erlauben sich nur den ersten.

Was hilft: eine Stunde mit jemandem, der nichts von dir will und von dem nichts abhängt. Ein Kollege aus einer anderen Branche, ein Coach, jemand, der die Rolle kennt. Keine Lösung, kein Ratschlag. Nur aussprechen, was sonst nur im Kopf läuft. In meiner Coaching-Praxis ist Trennungsbegleitung eines der häufigsten Themen. Fast immer beginnt sie nach dem Gespräch, nicht davor.

Fazit

Ein Trennungsgespräch hat drei Teile: die Vorbereitung, die 20 Minuten, die Wochen danach. Die meisten Führungskräfte bereiten nur die 20 Minuten vor. Wenn dir ein Gespräch bevorsteht, schreib morgen die drei Sätze zur Begründung und hol dir rechtlichen Rat. Wenn du es hinter dir hast, plane die Einzelgespräche mit dem Team. Und such dir eine Stunde für dich selbst.

Quellen

  • § 623 BGB (Schriftform der Kündigung). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html
  • § 102 BetrVG (Mitbestimmung bei Kündigungen). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__102.html
  • § 1 KSchG (Sozial ungerechtfertigte Kündigungen) und § 23 KSchG (Geltungsbereich). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html und https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__23.html
  • Leadership IQ: „Don't Expect Layoff Survivors to be Grateful". Leadership IQ, Befragung von 4.172 Beschäftigten in 318 Unternehmen. https://www.leadershipiq.com/blogs/leadershipiq/29062401-dont-expect-layoff-survivors-to-be-grateful
Manfred Buxbaum

Manfred Buxbaum

Interim CEO, Berater & Coach für KMU. 15+ Jahre operative Führungserfahrung in 4 Branchen.

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