Führungskräfte-Coaching Nutzen.
Was es bringt, was nicht
Manfred Buxbaum
Die häufigste Frage im Erstgespräch mit HR lautet: „Können Sie unseren Geschäftsführer stärken?" Fast nie höre ich: „Können Sie ihm widersprechen?" Dabei entscheidet sich genau an dieser Frage, ob Coaching etwas bringt.
Der Begriff ist nicht geschützt, der Markt ist unübersichtlich. Deshalb zuerst die Abgrenzung.
Coaching ist keine Therapie. Es arbeitet an beruflicher Wirksamkeit: Entscheidungen, Führung, Kommunikation, Haltung. Bei Hinweisen auf klinische Themen wie Depression oder Erschöpfung gehört die Person zu einem Therapeuten. Ein seriöser Coach sagt das und schickt weiter.
Coaching ist kein Lob-Format. Bestätigung bekommt eine Führungskraft in jedem Team, oft mehr, als ihr guttut. Widerspruch, fundiert und ohne Eskalation, ist die seltene Ware. Wenn der Coach nur spiegelt und nickt, zahlst du für ein teures Echo.
Coaching ist kein Mentoring. Ein Mentor erzählt, wie er es gemacht hat. Ein Coach hilft dir herauszufinden, wie du es machst. Meine eigene Führungserfahrung hilft mir, die Situation schnell zu verstehen. Sie ist nicht die Lösung, die ich dir überreiche.
Coaching ist keine Beratung. Der Berater liefert eine Empfehlung und geht. Im Coaching bleibt die Verantwortung bei dir. Das ist anstrengender und wirkt länger. Zum Unterschied zwischen Empfehlung und Ergebnisverantwortung habe ich hier geschrieben.
Drei Mechanismen tragen den Nutzen. Wenn einer fehlt, wird es Kaffeetrinken mit Rechnung.
Widerspruch. Als Geschäftsführer bist du umgeben von Menschen, die etwas von dir wollen oder von dir abhängen. Ihr Widerspruch ist gefiltert. Ein Coach hat nichts zu verlieren außer dem Auftrag. Das macht ihn zur einzigen Person, die sagen kann: „Das glaube ich dir nicht." Aus meiner Praxis: Der Wert für Geschäftsführer lag selten in meiner Erklärung. Er lag darin, dass sie meinen Widerspruch aushalten mussten. Die Beziehung wurde durch Reibung tiefer, nicht durch Spiegelung.
Klare Ziele. Ein Coaching ohne Ziel ist ein Gespräch. Ich starte jeden Prozess mit einer Standortbestimmung und zwei bis drei prüfbaren Zielen. „Besser kommunizieren" ist kein Ziel. „Das Montagsmeeting auf 30 Minuten kürzen und dabei drei Entscheidungen treffen" ist eines.
Rückschau. Zwischen den Sessions liegen zwei bis drei Wochen. In dieser Zeit setzt du um. Die nächste Session beginnt mit der Frage: Was hast du getan, was ist passiert? Ohne diese Schleife bleibt jede Erkenntnis ein guter Vorsatz.
Ein Beispiel: Eine Führungskraft nimmt sich vor, Entscheidungen nicht mehr zu vertagen. In der Session klingt das klar. Zwei Wochen später zeigt die Rückschau: drei Entscheidungen getroffen, zwei weiter verschoben, beide betreffen dieselbe Person. Jetzt haben wir ein Thema, das kein Fragebogen gefunden hätte. Genau dort setzt die nächste Session an.
Eine typische Begleitung umfasst 8 bis 12 Sessions über drei bis sechs Monate. Manche Klienten kommen danach punktuell wieder: vor einer Verhandlung, einer Trennung, einer Neuaufstellung.
Coaching macht aus einem schwachen Chef keinen starken. Es macht aus einer Führungskraft, die sich ehrlich prüfen will, eine bessere. Typische Ergebnisse nach einem Prozess:
Der Zeitraum ist wichtig. Verhaltensänderungen zeigen sich in den ersten drei Monaten, wenn die Person zwischen den Sessions wirklich umsetzt. Wer nur in der Session arbeitet, merkt nach einem halben Jahr keinen Unterschied. Dann liegt es nicht am Coaching, sondern am fehlenden Alltag dazwischen.
Was Coaching nicht liefert: eine neue Strategie, ein neues Vertriebsmodell, eine Struktur für 50 Leute. Das ist Beratung oder operative Führung. Manchmal merke ich im Erstgespräch, dass die Person kein Coaching braucht, sondern einen Plan. Dann sage ich das.
Es gibt Situationen, in denen ich ablehne oder abrate:
Kurz und ohne Rechtsberatung: Beruflich veranlasstes Coaching ist in der Regel absetzbar. Zahlt das Unternehmen, sind es Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG. Zahlt die Führungskraft selbst, sind es Werbungskosten nach § 9 EStG. Voraussetzung ist der berufliche Bezug: Führung, Kommunikation, Entscheidungen im Job, nicht allgemeine Lebensführung.
Der Bundesfinanzhof hat das 2008 grundsätzlich bestätigt. Eine Führungskraft hatte Kurse zu Kommunikation und Persönlichkeitsentwicklung besucht. Das Gericht erkannte die Kosten als Werbungskosten an (BFH, Urteil vom 28.08.2008, VI R 44/04). Maßgeblich war, dass die Teilnehmer Führungspositionen innehatten und die Inhalte auf den Beruf zielten. Private Nebeneffekte wie mehr Selbstsicherheit schaden der Anerkennung nicht.
Praktisch heißt das: Der Coach stellt eine Rechnung mit klarer Leistungsbeschreibung aus. Das Ziel des Coachings ist dokumentiert, der berufliche Anlass ist erkennbar. Wie das Finanzamt im Einzelfall entscheidet, klärt dein Steuerberater.
Coaching bringt etwas, wenn drei Dinge zusammenkommen: ein eigenes Anliegen, ein prüfbares Ziel und ein Coach, dessen Widerspruch du aushältst. Prüf morgen für dich oder deine Führungskraft diese drei Punkte. Wenn einer fehlt, spar dir das Geld oder kläre zuerst diesen Punkt. Wenn alle drei da sind, lohnt sich das Erstgespräch.
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